KOSTENÜBERNAHME

So übernimmt deine Krankenkasse die Teilnahmegebühren für deinen Yoga Kurs

Geldbeutel mit Blumen

Die gesetz­lichen Kran­ken­versicherungen und Ersatzkassen fördern die Teilnahme an zerti­fizierten Präventions­kursen. Das ist im Sozial­gesetzbuch SGB geregelt. Daher zahlen alle Kranken­kassen einen Zuschuss, wenn du mindestens 8 x in 10 Wochen an den Yoga Kursen im BLOOM YOGA Studio teilnimmst. Einige Kranken­kassen übernehmen die Kosten vollständig, meistens trägst du als Teilnehmer aber einen Eigenanteil der Kurs­gebühren. Als Versicherter erhältst du in der Regel bis zu 2 Mal pro Jahr eine Bezuschussung. Die Kostenübernahme durch deine Krankenkasse ist nur für abgeschlossene Kurse möglich, nicht für eine laufende Teilnahme.

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SO FUNKTIONIERT ES:

Du erhältst eine Förderung für deine Teilnahme an allen abge­schlossenen Kursen, die mit dem
Siegel „Deutscher Standard Prävention” als Präventions­maßnahmen gemäß § 20 Abs. 1 SGB V zertifiziert sind.
Da alle HATHAYOGA Kurse im BLOOM YOGA Studio zugelassen sind, erhältst du von mir die notwendigen
Beschei­nigungen und Formulare, welche du anschließend einfach bei deiner Krankenkasse oder Ersatzkasse einreichst.

Du entscheidest dich für einen Yogakurs. Im BLOOM YOGA Studio sind alle Kursangebote zertifiziert. Auch Online Kurse werden z.Zt. bezuschusst. Eine Kurseinheit dauert i.d.R. 75 Minuten. Wenn du wissen möchtest, welcher Präventionskurs für dich der richtige ist oder wann der nächste Kurs startet, klicke oben auf Kontakt und stelle deine Fragen.

Mit der 10er Karte erhältst du pro Monat eine gewisse Anzahl an Einheiten. Ein Präventionskurs erstreckt sich über einen Zeitraum von 10-12 Wochen, daher solltest du mind. 8x in dieser Zeit am Yogaunterricht teilgenommen haben, um deine Kostenerstattung zu erhalten.

Wichtig: Eine Erstattung durch deine Krankenkasse erhältst du auf dein Konto zurück, wenn du den Gesamtpreis des Präventionskurses
(€ 165,-) an mich beglichen hast.

Hast du dich entschieden, nimmst du an deinem gewählten Yogakurs gemeinsam mit anderen Teilnehmern unterschied­licher Krankenkassen teil. Bei Krankheit/Urlaub kannst du deinen Kurs 1x/Monat umbuchen. 

Nach deiner Teilnahme erfolgt die Teilerstattung der Kurs­gebühren durch deine Krankenkasse auf dein Konto.

Wenn du in dem Zeitraum von 10 Wochen mindestens 8x anwesend warst, erhältst du von mir die Teilnahme­bescheinigung deiner Anwesenheit und das dazu­gehörige Auszahlungs­formular für den Erhalt deines Zuschusses. Diese Unter­lagen reichst du unterschrieben bei deiner Krankenkasse ein, damit sie dir anschließend den Teilbetrag direkt auf dein Konto zurück erstatten kann.
Die Erstattungsbeträge der Kassen kannst du der Tabelle weiter unten entnehmen.

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GKV KOSTENERSTATTUNG ERMITTELN

Die hier genannten Preise richten sich nach Pauschalbeträgen der Krankenkassen. Eine Kostenerstattung ist 1x pro Halbjahr bzw. maximal 2x pro Kalenderjahr möglich und variiert im Betrag. Bitte erkundige dich bei deiner Kasse nach zusätzlichen Optionen für Yoga-Gesundheitskurse. Manche Kassen übernehmen sogar noch mehr.

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FAQs

Bei den privaten Krankenversicherungen hängt eine Erstattung der Kursgebühren von deiner Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif ab, es gibt hier keine gesetzliche Regelung. Einige private Krankenversicherungstarife sehen eine vollständige Erstattung vor, bei anderen Tarifen oder Gesellschaften ist keine Beteiligung an den Kursgebühren möglich. Einige private Krankenversicherungen erstatten Präventionskurse mit einem Pauschalbetrag wie viele gesetzliche Krankenkassen auch. Bitte erkundige dich direkt bei deiner privaten Krankenversicherung nach den geltenden Konditionen.

Bis auf Kundalini Yoga sind alle Kurse im BLOOM YOGA Studio Hatha Yogakurse und daher zertifiziert. Bis zu 2x pro Jahr kannst du an Präventionskursen teilnehmen.

Das ist von deiner gewählten Kondition abhängig. Bei einem MINI MONATSPASS erhältst du 15 Teilnahmen in 3 Monaten (5x im Monat). Davon solltest du mindestens 8 wahrnehmen, um eine Kostenerstattung zu erhalten. Diese Option begünstigen die Krankenkassen bis zu 2x pro Kalenderjahr.

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